Angesichts der Fälle von gefälschten Impfpässen und Testzertifikatenes wollen die Bundesländer, dass das Strafrecht in Bezug auf die Fälschung von Gesundheitszeugnissen verschärft wird.
Der Strafrahmen für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen nach § 277 Strafgesetzbuch (StGB) ist gegenüber der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) weitaus geringer. Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen drohen bis zu einem Jahr Haftstrafe. Bei Urkundenfälschung drohen hingegen bis zu fünf Jahre Haftstrafe.
Nach Auffassung der Bundesländer soll die Fälschung von Gesundheitszeugnissen der Urkundenfälschung bei anderen Dokumenten gleichgestellt werden. Vor dem Hintergrund der von Fälschungen ausgehenden Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung sowie für die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung sei die bisherige rechtliche Einordnung nicht mehr zeitgemäß.