Arbeitsstrafrecht

Waren es noch vor einiger Zeit hauptsächlich Bauunternehmen oder die Gastronomie, die sich regelmäßig Zollkontrollen wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gegenübersahen, so betreffen diese Vorwürfe inzwischen vielfach auch andere Unternehmensbranchen, wie etwa ambulante Pflegedienste u.a.

Insgesamt umfasst das sog. Arbeitsstrafrecht eine Vielzahl von Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die sich wiederum in den unterschiedlichsten Gesetzen, wie etwa Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Strafgesetz oder Ordnungswidrigkeitengesetz befinden.

Die zumeist erhobenen Vorwürfe sind

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266 a StGB)
  • Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
  • Arbeitnehmerübersendung und Arbeitnehmerüberlassung (AEntG, AÜG)
  • Arbeitsvermittlung (AVermV)
  • Arbeitsschutz -und Arbeitszeitverstöße (ArbSchG, ArbZG)
  • Lohnwucher, Mindestlohnverstöße (§ 291 StGB, MindestlohnG)
  • Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG)

Spätestens bei Ermittlungsmaßnahmen wie Zollkontrollen, Durchsuchungen, polizeiliche Vorladungen sollte kompetenter und spezialisierter Rechtsbeistand vor Ort gerufen oder konsultiert werden.

Denn neben der eigentlichen Beschuldigung und den daraus erwachsenden straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen, die schon für sich gesehen für den Beschuldigten selbst erheblich und für das betroffene Unternehmen gravierend sein können, sind weitere Nebenfolgen möglich, die nicht aus dem Blick geraten dürfen. So besteht bsp. die Gefahr für Einträge in das Gewerberegister, die wiederum zu einem Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge führen können.

Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung im Arbeitsstrafrecht und verfüge dabei über eine weitreichende Erfahrung auch mit Beteiligten, wie etwa Zollbehörden u.ä.. Die Zusammenarbeit mit im Arbeitsrecht spezialisierten Kollegen/Kolleginnen ist selbstverständlich.