Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist die durch ausländische Behörden, insbesondere durch Staatsanwaltschaften, Gerichte und Konsulate, geleistete Hilfe in Ermittlungs-, Straf- oder Vollstreckungssachen oder die ausländischen Behörden durch deutsche Behörden geleistete Hilfe.
Ihre Grundlage findet die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Rechtshilfe- und Auslieferungsverträgen, wenn es solche nicht gibt, dann im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Die wesentlichen Anwendungsgebiete im Rahmen der Internationalen Rechtshilfe bilden die sog. kleine Rechtshilfe, also Maßnahmen für einen fremden Staat, die nicht unmittelbar freiheitsbeschränkend sind, wie Zustellungen, Vernehmungen oder Durchsuchungen und die sog. große Rechtshilfe, die Auslieferung in den ersuchenden Staat, um dort vor Gericht gestellt zu werden oder um eine bereits verhängte Strafe vollstecken zu können.
Ich berate und verteidige Sie im Zusammenhang mit Auslieferung sowie nicht freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (Kontosperren, drohender Vermögenseinziehung, Durchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen). Ich bin seit vielen Jahren in Verfahren der internationalen Rechtshilfe tätig (insbesondere im Rahmen von Auslieferungen aus Großbritannien) und verfüge daher über ein in diesen Verfahren gewonnenes Spezialwissen.