Korruptionsstrafrecht

Im Zentrum von Korruptionsvorwürfen stehen nach wie vor die klassischen Bestechungstatbestände der §§ 331 ff StGB, die in der Regel Vorwürfe von Zuwendungen an Amtsträger zur Erlangung staatlicher Aufträge betreffen.

Mit § 299 StGB (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) finden sich aber auch im privatwirtschaftlichen Bereich verstärkt Korruptionsstrafverfahren.

Betroffene sind neben Beamten und Angestellten des Staates und der Kommunen zumeist leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen der privaten Wirtschaft.

Ich vertrete von Korruptionsvorwürfen Betroffene und stehe zudem Unternehmen zur Präventionsberatung zur Verfügung, die im Bereich der Korruption ein besonderes Gewicht erlangt hat.