Allgemeines Strafrecht

Unter allgemeinem Strafrecht ist das sog. Kernstrafrecht zu verstehen und damit die unterschiedlichsten Delikte.

Hierunter fallen

  • Vermögensdelikte, wie bsp. Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Hehlerei, Begünstigung
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie bsp. Körperverletzung, gefährliche und schwere Körperverletzung, Mißhandlung von Schutzbefohlenen
  • Straftaten gegen das Leben, wie bsp.Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
  • Aussagedelikte, wie bsp.Uneidliche Falschaussage, Meineid

aber auch Sexualdelikte, Beleidigung, Urkundenfälschung, Nötigung und vieles mehr.

Die frühzeitige Einschaltung eines auf das Strafrecht spezialisierten Anwalts ist von großer Bedeutung, denn neben empfindlichen Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen) können Strafverfahren zusätzliche weitreichende Folgen, wie etwa Verlust des Arbeitsplatzes, Berufsverbote, Einträge in das Führungszeugnis u.ä. haben. Spätestens bei Durchsuchungen, Festhaltungen oder einer polizeilichen Vorladung sollte ein Fachanwalt für Strafrecht beauftragt werden. Als oberste Regel gilt: Schweigen!

Ich verteidige seit langem in allen Bereichen des klassischen allgemeinen Strafrechts und stehe Ihnen zur Seite, um frühestmöglich alle zur Verfügung stehenden prozessualen Rechte und Möglichkeiten auszuschöpfen.